Informationen zu amtlich beglaubigten Kopien:
Mit der Beglaubigung von Dokumenten wird bestätigt, dass eine Kopie (Abschrift) inhaltlich mit der Originalvorlage (Urschrift) identisch ist. Eine amtliche Beglaubigung enthält immer ein Dienstsiegel (Art. 33 BayVwVfG).
Bei Vorlage einer Originalurkunde fertigen wir eine kostenfreie amtliche Beglaubigung an.
Für eine Beglaubigung können Sie oder eine von Ihnen beauftragte Person (keine schriftliche Vollmacht notwendig) persönlich in unserer Geschäftsstelle vorbeikommen.
Amtlich beglaubigen kann jede öffentliche Stelle, die ein Dienstsiegel führt.
Sie erhalten amtlich beglaubigte Kopien z.B. bei:
- Landratsämtern
- Gemeinden
- Notaren
- Universitätskliniken (i.d.R. nur für dort angestellte Ärzte)
Nicht ausreichend sind Beglaubigungen u.a. von:
- Geldinstituten
- Privatkliniken
- Krankenkassen
- Vereinen
- Rechtsanwälten (ohne Notariat)
- Wirtschaftsprüfern